Was kostet die Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein in Halberstadt? Bei unserer Lohnsteuerhilfe erhalten Sie eine Steuererklärung schon ab 35,00 € im Jahr. Machen Sie endlich Schluss mit dem ewigen Suchen ihrer Ausgabe-Belege. Sie müssen sich nicht mit allen steuerlich relevanten Themen auskennen. Eigentlich müssen Sie sich überhaupt nicht mit ihrer Steuererklärung befassen, denn wir vom Lohnsteuerhilfeverein übernehmen das für Sie. Sparen Sie Zeit, Nerven und vor allen Dingen Geld. Jedes unserer Beratungsgespräche wird von Steuerexperten mit jahrelanger Erfahrung durchgeführt. Entspannen Sie sich einfach und kümmern Sie sich um die wichtigen Dinge des Lebens, während wir uns um Ihre Steuern kümmern.
Was kostet die Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein in Halberstadt?
Bereits ab einem jährlichen Mitgliedsbeitrag von 35 Euro kann unser Lohnsteuerhilfeverein Ihre Steuererklärung ertellen. Dabei entscheiden stets ihre Bruttojahreseinnahmen über die Höhe ihres Mitgliedsbeitrags. Unsere Mitgliedsbeiträge sind nach sozialen Gesichtspunkten in 15 Klassen unterteilt. Schauen Sie sich unserer Beitragsordnung an. Außerdem berechnen wir neu aufgenommenen Mitgliedern eine einmalige Aufnahmegebühr von 15€. Das war es auch schon, weitere Kosten entstehen Ihnen nicht. Sollten Sie weitere Fragen zu was kostet die Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein haben, dann kontaktieren Sie uns jetzt!
Die aktuelle Beitragsordnung des Lohnsteuerhilfevereins finden Sie → hier.
Warum muss ich überhaupt Mitglied werden?
Weil der deutsche Gesetzgeber das so will. Da sich bei einem Lohnsteuerhilfeverein wie der Name bereits erkennen lässt um einen Verein handelt ist auch ein Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Allerdings haben sie dadurch auch Anspruch auf eine ganzjährige Beratung und können sich so häufig Sie es bedürfen von uns beraten lassen.
Welche Leistungen erhalte ich genau?
Sie bekommen eine vertrauliche, individuelle und intensive Beratung mit unseren Experten des Steuerrechts vor Ort. Innerhalb dieses Gespräches fertigen wir Ihnen die Steuererklärung an und beantworten alle Ihre Fragen in Bezug auf Ihre steuerliche Themen.
Warum sollte ich meine Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein machen lassen?
Neben einem Steuerberater, aber auch einer Steuersoftware sparen Sie durch eine Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein vor allen Dingen Geld und Zeit. Eine Software für die Steuererklärung ersetzt beim besten Willen kein persönliches Beratungsgespräch mit unseren Steuerexperten. Denn auch die Bedienung einer Steuersoftware ist nicht gerade für Laien im Bereich Steuerrecht gedacht. Eine Software weiß zum Beispiel nicht, ob Sie mit ihrem Ehepartner zusammen leben, oder dass ihr Chef ihnen einen Dienstwagen zur Verfügung stellt. Auch weiß eine Steuersoftware nicht, ob sich doppelte Haushaltsführung in ihrem Fall lohnt ,oder welche Steuerklasse für Sie und Ihren Partner am günstigsten ist.
Doch all diese Aspekte sind steuerlich relevant und müssen beachtet werden. Verschenken Sie kein Geld und lassen Sie sich von unseren Experten des Steuerrechts individuell beraten, um so die größtmögliche Steuerersparnis zu erzielen. Nur bei einem persönlichen Gespräch können Sie sicher sein, dass alle notwendigen Aspekte bedacht worden sind, und sie können jedes Jahr aufs Neue beruhigt sein, wenn sie ihre Steuererklärung abgeben müssen.
Weitere Leistungen unseres Lohnsteuerhilfeverein in der Übersicht:
- Auf Ihren Wunsch hin und je nach ihrer steuerlichen Lage erstellen wir ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.
- Bei einer unzutreffenden Steuerfestsetzung legen wir Einspruch beim Finanzamt für Sie ein.
- Wir unterstützen Sie bei Vermietung, Verpachtung aber auch bei Einkünften aus Kapitalvermögen oder sonstigen Einkünften.
- Sollten Sie einen Ehepartner haben, so erhält auch dieser alle Leistungen unseres Lohnsteuerhilfevereins.
- Wir sind das ganze Jahr über für Sie ansprechbar und beraten Sie auch mehrfach im Jahr.
„2019 gab es in Deutschland rund 26,5 Millionen unbeschränkt Steuerpflichtige, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit und eventuell Kapitaleinkünfte erzielten.
14,4 Millionen dieser Steuerpflichtigen ließen sich zur Einkommensteuer veranlagen. Davon erhielten 12,7 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 1.095 Euro.“
Welche Personen können von unserem Lohnsteuerhilfeverein beraten werden?
Von unserem Verein können Rentner, Auszubildende, Beamte, eigentlich jeder Arbeitnehmer beraten werden. Nur in dem Fall dürfen Sie nicht beraten: Sobald sie Einkünfte aus selbstständiger oder gewerblicher Tätigkeit erzielen, dann schreibt unser Steuerberatungsgesetz vor, dass wir wir keine Beratungsbefugnis für Ihren Fall haben.
Wie kann ich Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden?
Einfach hier klicken und uns eine Nachricht schreiben. Hinterlassen Sie uns einfach ihre Telefonnummer und wir rufen Sie zurück.
Wann muss ich meine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder, der Geld verdient, muss auch eine Steuererklärung abgeben. Ob sie eine Steuererklärung abgeben und diese beim Finanzamt einreichen müssen klären Sie am besten mit unseren Beratern bereits am Telefon. Allerdings haben wir hier einige der wichtigsten Stichpunkte zum Thema Pflichtveranlagung zur Abgabe einer Steuererklärung niedergeschrieben.
Sie müssen eine Steuererklärung abgeben wenn:
- Ihr Lebenspartner berufstätig ist und einer der beiden Ehepartner sich in der Steuerklasse sechs oder fünf befindet;
- Sie Renteneinkünfte erzielen, welche über den Grundfreibetrag hinausgehen. In 2022 lag der Grundfreibetrag bei 10.347 Euro;
- das Finanzamt sie zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert hat. Sollte dies der Fall sein dann sind sie in jedem Fall verpflichtet ihre Steuererklärung fristgemäß einzureichen;
- Sie Empfänger von Lohnersatzleistungen sind. Wer über 410 Euro aus Kurzarbeit, Krankengeld, Arbeitslosen,- oder Erziehungsgeld erhält.
Dies sind nur einige von vielen Beispielen dafür, wann eine Pflichtveranlagung besteht. Aus unserer Erfahrung können wir sagen dass sich für die allermeisten Arbeitnehmer lohnt eine Steuererklärung abzugeben. Auch für Schüler und Studenten lohnt es sich in den allermeisten Fällen auch. Sollte ein Arbeitgeber von ihrem Lohn Steuern an die Finanzbehörden abgeführt haben, dann erhalten Sie meistens Geld zurück. Allerdings natürlich nur dann wenn sie ihre Steuererklärung abgeben. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
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